28.06.2023

NEUROLEPTIKA | Regelung des Off-Label-Use im institutionellen Kontext sicherstellen

Institutionen können jetzt anhand eines Aufklärungs- und Einwilligungsformulars die informierte Einwilligung der betroffenen oder vertretungsberechtigten Person für den Off-Label-Use regeln.

Der Off-Label-Einsatz von Medikamenten ist in der Medizin nichts Ungewöhnliches. Die Medikamente müssen von Ärzt:innen verschrieben werden. Es braucht aber die informierte Einwilligung der betroffenen Person oder der für sie gemäss Art. 378 ZGB vertretungsberechtigten Person. Eine solche Einwilligung ist hilfreich, um Missverständnissen und unklarer Kommunikation zwischen Ärzteschaft, Pflegefachkräften, Bewohnenden und Angehörigen vorzubeugen und  bei der Abgabe von Neuroleptika Unstimmigkeiten zu verhindern. Aus diesem Grund wurde das beiliegende Formular von folgender Autorenschaft entwickelt:

  • Max Giger, Dr. med.
  • Albert Wettstein, PD Dr. med.
  • Franziska Zúñiga, Prof. Dr. RN
  • Thomas Münzer, PD Dr. med.
  • Urs Lütolf, Prof. em. Dr. med.
  • Markus Leser, Dr. phil.

Die Pflegeinstitutionen sind frei, das Aufklärungs- und Einwilligungsformular in ihrem Betrieb einzusetzen. CURAVIVA und senesuisse empfehlen den Einsatz, vor allem bei Bewohnenden mit Demenz. Damit wird belegt, dass Angehörige und die vertretungsberechtigten Personen dem Einsatz der entsprechenden Medikamente zustimmten und über die Gefahren, Grenzen und Chancen aufgeklärt wurden.

Hier finden Sie das Musterformular:

 

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