19.08.2024

STELLUNGNAHME | Revision der Rahmenlehrpläne (RLP) für Berufsbildungsverantwortliche

Die Revision der Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche beabsichtigt eine Klärung in verschiedenen Bereichen. ARTISET begrüsst, dass mit den angepassten Formulierungen eine bessere Verständlichkeit erreicht werden konnte. Die für die überbetrieblichen Kurse deklarierten Anforderungen für Berufsbildungsverantwortliche lehnt ARTISET hingegen als wenig praxisorientiert ab.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI schlägt eine Revision der Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortlichen vor. ARTISET weist in ihrer Stellungnahme unteranderem auf den bereits hohen Druck auf die knappen Ressourcen der Unternehmen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel hin.

Die Anforderungen an die berufspädagogische Ausbildung müssen angemessen sein, um ausreichende berufspädagogische Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Betreuung von Auszubildenden zu gewährleisten. Die häufig knappen personellen Ressourcen der Unternehmen dürfen aber nicht ausser Acht gelassen werden.

ARTISET stellt fest, dass die vorgeschlagene Revision dieses Gleichgewicht sicherstellt, indem sie ein angemessenes Anforderungsniveau an die berufspädagogische Vorbereitung der Berufsbilder:innen beibehält, die die Auszubildenden in den Institutionen betreuen.

In Bezug auf die überbetrieblichen Kurse (üK) stellt ARTISET die Anforderung von 300 Stunden berufspädagogischer Ausbildung für Berufsbilder:innen im Nebenberuf in Frage.

Diese Personen sind in der Regel neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in den Betrieben als Berufsbildende tätig, und ihre Stärke liegt in ihrer praxisorientierten Expertise. Die geforderte 300-Stunden-Ausbildung entspricht nicht den Bedürfnissen der Praxis und wirkt sich zudem negativ auf die Verfügbarkeit dieser Fachkräfte in ihren Unternehmen aus.

Anforderungen an die nächste Revision der Rahmenpläne

ARTISET fordert, dass die nächste Revision ein spezifisches Profil für Berufsbilder:innen in den Institutionen einführen sollte. Da es aktuell keine Präzisierungen gibt, definieren die Rahmenlehrpläne der HF-Berufsprofile Soziales und Gesundheit die Anforderungen an die Berufsbilder:innen uneinheitlich. Zudem werden die Berufsprofile nicht mit den Fachhochschulausbildungen koordiniert, was die Arbeitgeber mit einer Vielzahl von unnötigen Problemen konfrontiert.

 

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