POLITIK | Gesundheitskommission des Ständerats will adäquate Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz finanzieren
Die SGK-S bejaht die angemessene Entschädigung von bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit Demenz. Sie empfiehlt ihrem Rat eine diesbezügliche Motion anzunehmen. ARTISET und CURAVIVA begrüssen diesen lang geforderten Schritt.
«Die angemessene Entschädigung und die finanzielle Tragbarkeit von bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit einer Demenzerkrankung sind gewährleistet.» So lautet Ziel 4 der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019. Umgesetzt ist dieses Ziel bis heute nicht.
Demenz ist eine anerkannte Krankheit. Die ermittelten Pflegeleistungen werden über das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG abgegolten. Dem erhöhten zeitlichen Bedarf bei der Erbringung der Leistungen wird aber noch nicht Rechnung getragen.
Mit der Empfehlung seiner Gesundheitskommission kann der Ständerat in der kommenden Session nun Nägel mit Köpfen machen und dem Bundesrat den notwendigen Gesetzesauftrag erteilen. Der Nationalrat hat dem Vorstoss vor gut einem Jahr bereits zugestimmt.
ARTISET und CURAVIVA begrüssen diesen seitens Leistungserbringerverbänden lang geforderten Schritt – denn einer adäquaten Versorgung mit Pflegeleistungen und dem erhöhten Zeitbedarf bei der Pflege von Demenzkranken wird noch immer zu wenig Bedeutung beigemessen.
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