STELLUNGNAHME | Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zur Ausbildungsoffensive (Pflegeinitiative – Etappe 1)
Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative – der sogenannten Ausbildungsoffensive – in die Vernehmlassung gegeben. ARTISET und CURAVIVA begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung des Ausführungsrechts zur 1. Etappe – sehen aber auch Verbesserungspotenzial insbesondere bei der Ausgestaltung der Projektförderung und der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen.
Ende November 2021 wurde die Pflegeinitiative an der Urne angenommen. Diese hatte zum Ziel die Situation der Pflege zu verbessern. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen: Eine 1. Etappe rund um die Ausbildungsoffensive und eine zweite Etappe zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Die Vorlage weist in die richtige Richtung…
Die in der Vernehmlassung unterbreitete Vorlage beinhaltet neben der eigentlichen Ausbildungsoffensive zusätzlich die Möglichkeit, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung abrechnen können. Des Weiteren sieht die 1. Etappe die Initiierung einer Projektförderung zur Stärkung der «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» vor.
ARTISET und CURAVIVA begrüssen die Anstrengungen von Bund und Kantonen mehr Pflegepersonal auszubilden. Das ist - neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, welche in der 2. Etappe angegangen wird - ein wichtiger Grundstein, um die Pflegefachpersonen in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten. Auch die geplante Projektförderung (Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv)), um die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung zu verbessern, werden von ARTISET und CURAVIVA begrüsst. Es gibt jedoch noch Verbesserungspotenzial bei der Auswahl der Kriterien und bei der Verschlankung des Antragsprozesses.
… aber es braucht Nachbesserung
Die vom Bund vorgelegte Vorlage erlaubt im Rahmen der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen keine Delegation der Leistungen in der Grundpflege. Dies macht aus Sicht von CURAVIVA und ARTISET keinen Sinn. So werden Ressourcen von hoch qualifiziertem Personal am falschen Ort gebunden. Was in Zeiten des Fachkräftemangels nicht tragbar ist. Auch die zusätzlich geforderten Qualifikationen der Pflegefachpersonen stellen aus Sicht von ARTISET und CURAVIVA eine unnötige Hürde dar.
ARTISET und CURAVIVA begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung des Ausführungsrechts zur 1. Etappe – sehen aber auch Verbesserungspotenzial insbesondere bei der Ausgestaltung der Projektförderung (dem sogenannten Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv)) und der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen.
Zurück