STELLUNGNAHME | Teilrevision Opferhilfegesetz
ARTISET mit ihren Branchenverbänden begrüsst und unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Opferhilfegesetzes. Die Änderungen stellen einen wichtigen Schritt dar bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Bekämpfung von geschlechtsbezogener, sexualisierter und häuslicher Gewalt.
Spuren und Verletzungen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und häuslicher Gewalt können oftmals nur in einem kurzen Zeitraum nach der Tat rechtsmedizinisch gesichert werden. In diesem Zeitraum sind Betroffene in einer Notsituation. In den meisten Kantonen bedeutet heute der Entscheid für eine rechtsmedizinische Spurensicherung gleichzeitig ein Entscheid für ein Strafverfahren. Es ist stossend, von Betroffenen in dieser Notsituation zu verlangen, solch folgenschwere Entscheide zu fällen.
Befreiung von der Anzeigepflicht
Die Teilrevision ermöglicht landesweit die rechtsmedizinische Sicherung, Dokumentation und Aufbewahrung von Spuren und Verletzungen unabhängig von einer Strafanzeige.
Für ARTISET und die Branchenverbände ist zentral, dass die Umsetzung der Gesetzesrevision zwingend einen intersektionalen Ansatz verfolgt. Der Zugang zu spezialisierten Stellen muss umfassend barrierefrei, jederzeit möglich und niederschwellig sein. Umfassend barrierefrei bedeutet, dass Betroffene unabhängig von einer allfälligen Behinderung, vom Alter oder ihren Kenntnissen der Landessprachen Zugang zu medizinischer und rechtsmedizinischer Hilfe erhalten.
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