21.10.2021

POLITIK | Elektronisches Patientendossier (EPD)

Die Umsetzung zeitnah und pragmatisch anpacken.

Die Schaffung eines nationalen elektronischen Patientendossiers (EPD) dient der Vereinfachung von Patienten-Behandlungen über die Institutionsgrenze hinweg und besitzt das Potenzial, sowohl die Behandlungsqualität als auch -sicherheit zu fördern. Für die Pflegeinstitutionen sowie die Institutionen für Menschen mit Behinderung, welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, ist es bald soweit: Bis zum 15. April 2022 müssen sie sich einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft angeschlossen haben. Zudem sind die erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen für den EPD-Einsatz bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen.

Fragestellungen zur EPD-Umsetzung

CURAVIVA Schweiz stellt seit einiger Zeit eine wachsende Unsicherheit in der Branche fest. Sie ist aus Verbandssicht auf die verzögerte EPD-Anbindung in den Spitäler sowie die Probleme im Bereich der Zertifizierung der Stammgemeinschaften zurückzuführen. Viele Umsetzungsfragen sind noch nicht abschliessend geklärt und die Institutionen fragen sich, ob sie mit ihren internen EPD-Projekten fortfahren oder zuwarten sollen. Zudem wird die Frage nach Aufwand und Ertrag gestellt, wenn man bedenkt, dass insbesondere in den Altersinstitutionen die Bewohnenden erst mit der Zeit über ein EPD verfügen werden.

Diese diversen Bedenken und Fragezeichen hat CURAVIVA Schweiz direkt dem Programmausschuss «Einführung EPD» adressiert. In seinem Antwortschreiben bestätigte der Programmausschusses den verbindlichen Termin vom 15. April 2022 für die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. Er unterstrich jedoch, dass es sich bei der EPD-Einführung in Institutionen um Entwicklungsprojekte handelt, welche pragmatisch und schrittweise anzugehen sind. In diesem Zusammenhang verwies der Programmausschuss auch auf die Umsetzungsempfehlungen von CURAVIVA Schweiz zur Sicherstellung der minimalen Anforderungen.

Bericht des Bundesrats zum EPD

Für eine gewisse Verunsicherung hat auch der am 11. August 2021 veröffentlichte Bericht des Bundesrats «Elektronisches Patientendossier – Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» gesorgt. In diesem Bericht wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um die Verbreitung und Nutzung des EPD zu fördern. Zudem hat der Bundesrat entschieden, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Die laufende Einführung des EPD und damit die gesetzlichen Fristen und Verpflichtungen zur Umsetzung durch die Institutionen sind von diesem Bericht jedoch nicht betroffen. Vielmehr geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen, die dazu beitragen, dass das EPD von möglichst grossen Teilen der Bevölkerung und der Gesundheitsdienstleister genutzt wird.

Bericht des Bundesrates vom 11. August 2021

Hilfestellungen zur Einführung des EPD

Hilfestellungen bieten auch Stamm-/Gemeinschaften und die kantonalen CURAVIVA-Sektionen.

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