Revidiertes Datenschutzgesetz
Die wichtigsten Änderungen für die Institutionen und Organisationen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Ende September 2020 hat das Parlament nach mehrjähriger Diskussion eine Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) abgeschlossen. Diese behält das Konzept des bisherigen Gesetzes bei, führt aber auch zu etlichen Neuerungen. Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden statt, doch weicht das DSG auch in diversen Punkten von der DSGVO ab.
Die aus Sicht von Institutionen und Organisationen für Menschen mit Unterstützungsbedarf wichtigsten Änderungen werden kurz dargestellt.
Zurück