21.12.2023

EMPFEHLUNG | Aufhebung der Empfehlung zur Ausscheidung der COVID-Kosten

CURAVIVA empfiehlt, die coronabedingten Zusatzaufwände ab 2024 nicht mehr separat zu erfassen.

Die Pflegeheime erfassen die coronabedingten Zusatzaufwendungen und Ertragseinbussen nunmehr seit zwei Jahren. Etliche Kantone haben sie bisher geweigert, die coronabedingten Zusatzkosten zu vergüten.

Aufgrund der heutigen Lage ist es aus Optik des Branchenverbandes CURAVIVA deshalb sinnvoll, wenn die Pflegeinstitutionen die Zusatzkosten Covid-19 ab dem Kostenrechnungsjahr 2024 nicht mehr erheben.

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