COVID | Kantone zuständig für Massnahmen in der Übergangsphase
Der Bundesrat hat in einem Grundlagenpapier zu Covid-19 Ziele und Aufgabenverteilung bis Frühling 23 festgehalten. Mit dem Wechsel in die normale Lage sind die Kantone zuständig, allfällige Massnahmen anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Die Kantone sehen das etwas anders und wollen an der bisherigen Teststrategie unter Führung des Bundes festhalten. ARTISET unterstützt dieses Begehren.
Der Bundesrat argumentiert mit den Zuständigkeiten, wie sie im Epidemiengesetz geregelt sind: In der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Spitäler wieder bei den Kantonen. Allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen liegen damit in der Verantwortung der Kantone.
Covid-19: Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten in der Übergangsphase
Differenzen zwischen Bund und Kantonen
In der Konsultation haben sich viele Kantone kritisch zum Grundlagenpapier geäussert. Sie haben es abgelehnt, das Papier für die Übergangsphase als gemeinsames Dokument zu verabschieden. Hauptdifferenz zwischen Bund und Kantonen ist die Aufgabenteilung, falls die Infektionszahlen wieder rasch zunehmen.
Bewährte Teststrategie fortführen
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor:innen GDK und die Kantone haben sich gegen eine Änderung der Teststrategie ausgesprochen. Der Bundesrat will die Verantwortung für die Durchführung von Covid-19-Tests und deren Finanzierung per Anfang 2023 gänzlich in die Zuständigkeit der Kantone übertragen. Wenn die Kantone definieren, welche Tests von der öffentlichen Hand übernommen werden, sind regionale und kantonale Unterschiede beim Testangebot unvermeidlich, betont die GDK.
ARTISET unterstützt die Haltung der Kantone
Die 5 Covid-Wellen haben eindrücklich gezeigt, dass einer Pandemie mit föderalistisch geprägten Massnahmen nur schwer zu begegnen ist. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Bundesrat sich aus der Verantwortung für die Teststrategie und deren Finanzierung verabschieden will. Just zu dem Zeitraum, in dem mit einem Peak bei den Infektionen zu rechnen ist.
Der Bundesrat will zu den notwendigen Anpassungen im Covid-19-Gesetz hinsichtlich der Umsetzung der Teststrategie und der Testfinanzierung ab dem 1. Januar 2023 zeitnah informieren.
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