MEDIENMITTEILUNG | Medizinische Qualitätsindikatoren in der stationären Langzeitpflege 2021
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, medizinische Pflegemessgrössen beziehungsweise Qualitätsindikatoren der Leistungserbringer zu veröffentlichen. Heute publizierte das BAG die Daten aus dem Jahr 2021 für Pflegeheime. Diese erste Publikation auf Institutionsebene ist aus Sicht von CURAVIVA, dem Branchenverband der Föderation ARTISET, und aus Sicht von senesuisse ein wichtiger Schritt für eine datenbasierte Qualitätsentwicklung. Die Daten sind jedoch mit der notwendigen Sorgfalt zu interpretieren: Die medizinischen Qualitätsindikatoren erlauben keine Aussage zur Gesamtqualität der Betriebe oder zur Lebensqualität der Bewohner:innen. Sie bieten den Institutionen jedoch Anhaltspunkte, um in ausgewählten Pflegebereichen Verbesserungspotenzial zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Gemäss Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist das BAG mit der Berechnung und Veröffentlichung von Daten der Leistungserbringer über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen beauftragt. In einem mehrjährigen Pilotprojekt wurden deshalb unter der Leitung von CURAVIVA und unter Mitwirkung von senesuisse sechs medizinische Qualitätsindikatoren in den folgenden Messthemen definiert: Polymedikation (1 Indikator), Mangelernährung (1 Indikator), Schmerz (2 Indikatoren), bewegungseinschränkende Massnahmen (2 Indikatoren). Die Wahl fiel auf diese Indikatoren, da sie sich positiv zugunsten der pflegebedürftigen Menschen beeinflussen lassen. Bei der heutigen Veröffentlichung der Daten 2021 handelt es sich um die erste Publikation auf Ebene Pflegeheime.
Keine Rückschlüsse auf die Gesamtqualität möglich
CURAVIVA und senesuisse unterstützen die Ziele, die mit der Veröffentlichung der medizinischen Qualitätsindikatoren auf Ebene Pflegeinstitutionen verbunden sind. Die Daten dienen dazu, die Diskussion unter Fachpersonen in den Institutionen anzuregen, allfälliges Verbesserungspotenzial zu erkennen und die Pflegequalität datengestützt weiterzuentwickeln. Die Daten sind aber auch für die interprofessionelle Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, Pharmazeut:innen etc. hilfreich. Wie das BAG betont, ist bei der Interpretation der Daten jedoch zu beachten, dass die Qualitätsindikatoren nur ausgewählte Teilbereiche erfassen und lediglich Anhaltspunkte für einzelne KVG-pflichtige Pflegeleistungen geben. Zudem ist bei Institutionen mit wenig Bewohnenden die Aussagekraft der Indikatoren beschränkt. Vergleiche zwischen Betrieben erfordern stets eine sorgfältige Einordnung in den Gesamtkontext. Rückschlüsse auf die Gesamtqualität der Betriebe oder die Lebensqualität der Bewohner:innen sind nicht möglich.
Weiterentwicklung der Qualität in Alters- und Pflegeinstitutionen
Zukünftig wird das BAG die Auswertung der Daten jährlich publizieren. Die zeitliche Entwicklung der Indikatoren stellt für die Pflegeinstitutionen eine gute Basis dar, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu messen. Unterstützend wirkt dabei auch das aktuelle Nationale Implementierungsprogramm – Qualität in der Langzeitpflege in Alters- und Pflegeheimen 2022–2026 (NIP-Q-UPGRADE). CURAVIVA und senesuisse leiten das Programm im Auftrag der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK). Dieses legt den Fokus auf die Optimierung der Datenerhebung und -qualität, die Weiterentwicklung der Qualitätsindikatoren und die Verbreitung und Umsetzung der Erkenntnisse zur Qualitätsverbesserung. Das Programm wird wissenschaftlich begleitet durch das Institut für Pflegewissenschaft INS der Universität Basel, das Lausanner Institut et Haute Ecole de la Santé la Source und die Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana SUPSI in Manno.
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