Die von der SVP lancierte Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» will die Zuwanderung begrenzen. Gemäss ihrem Wortlaut darf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 zehn Millionen Menschen nicht überschreiten.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab
Nach Ansicht des Bundesrats gefährdet die Initiative den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit der Schweiz. Die Schweiz müsste das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU kündigen, wenn mehr als 10 Millionen Personen in der Schweiz leben und keine wirksameren Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt werden könnten. Aufgrund der Guillotine-Klausel würde eine Kündigung des FZA zum Wegfall sämtlicher bilateraler Abkommen mit der EU führen. Auch die Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommen wären davon betroffen, was gemäss Bundesrat zu mehr irregulärer Migration führen dürfte und die Bekämpfung der (international vernetzten) Kriminalität erschweren würde.
Zusätzliche Massnahmen im Wohnungswesen und im Arbeitsmarkt
Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. Er schlägt deshalb zusätzliche Begleitmassnahmen bzgl. der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen sowie im Asylbereich vor. Hierzu gehören u.a. das verstärkte Ausschöpfen des inländischen Arbeitskräftepotenzials, die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie Massnahmen im Asylbereich. Die Zuwanderung in die Schweiz erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Der Bundesrat verweist darauf, dass in den Verhandlungen mit der EU ein wirksames Schutzdispositiv mit Ausnahmen und Absicherungen ausgehandelt werden konnte, ohne das FZA und den bilateralen Weg in Frage zu stellen.
Inländisches Arbeits- und Fachkräftepotenzial gezielt fördern
Der Bundesrat hat eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, um das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser auszuschöpfen. Insbesondere sollen Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs zugewandert sind, sowie ältere Stellensuchende stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für ARTISET steht ausser Frage, dass die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials oberste Priorität hat. Um die hohe Versorgungsqualität in Sozial- und Gesundheitswesen garantieren zu können, sind die Leistungserbringer auf einen ausreichenden Arbeitskräftepool angewiesen. ARTISET wird deshalb den Fortgang der Diskussionen im Parlament mit grosser Aufmerksamkeit verfolgen.