Die Föderation ARTISET steht der vorliegend geplanten Gesetzesänderung kritisch gegenüber, da sie zivildienstpflichtige Personen verpflichten würde, einen Teil ihrer Zivildienstzeit in einer Zivilschutzorganisation zu leisten: Das wäre für die Einsatzbetriebe, darunter Institutionen und Strukturen für Menschen mit Unterstützungsbedarf, sehr ungünstig.
Durch solche Abkommandierungen von zivildienstpflichtigen Personen würden die Betroffenen in Zukunft nicht mehr in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen. Zudem würde die Planbarkeit ihres Einsatzes schwierig. Zivildienstpflichtige erfüllen jedoch in Einrichtungen und Strukturen für Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht zu unterschätzende Aufgaben.