Fehlanreize mit EFAS beheben
Auch die SGK-N ist der Ansicht, dass EFAS Fehlanreize der heutigen Finanzierung von medizinischen Leistungen eliminiert und empfiehlt die Vorlage mit Integration der Pflege zur Annahme. ARTISET und CURAVIVA begrüssen diesen Entscheid: Denn auch in der heutigen Finanzierung der Langzeitpflege bestehen Fehlanreize, welche mit EFAS beseitigt werden können.
EFAS macht nur mit Integration der Pflege Sinn
Seine volle Wirkung kann EFAS nur entfalten, wenn es auf die Pflege ausgeweitet wird. Auch der Bundesrat und der Ständerat stehen dieser Erweiterung positiv gegenüber – allerdings gestaffelt mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren, damit die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere im Bereich der Kostentransparenz, geschaffen werden können.
SGK-N formuliert Bedingungen
Neben der notwendigen Kostentransparenz im Pflegesektor pocht die die Kommission als Voraussetzung für die Integration der Pflege auch auf die vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative. Weitere mögliche Differenzen zum Ständerat:
- die Übernahme der Beteiligung der Patient:innen an den Pflegekosten durch die Kantone
- die Verlängerung Höchstdauer der Akut- und Übergangspflege und Übernahme der Aufenthaltskosten
- die Regelung des Informationstransfers zwischen Versicherern und Kantonen zur Rechnungskontrolle und Überprüfung der Leistungsvereinbarungen
SGK-N formuliert die Anträge an den Nationalrat im Juli
Angesichts der Komplexität der Vorlage will die Kommission ihre Anträge an der nächsten Sitzung im Juli nochmals überprüfen, bevor sie diese dem Nationalrat unterbreitet. Damit wird sich der Nationalrat frühestens in der Herbstsession oder dann in der Wintersession in neuer Besetzung mit diesem zentralen Geschäft zur Neuordnung der Finanzströme im Gesundheitssystem befassen. ARTISET wird sich zusammen mit CURAVIVA für die weitere Umsetzung des Projekts EFAS engagieren.