Lebensräume
Die «richtige» Wohn- und Lebensform im Alter bei einer lebensbegleitenden Behinderung gibt es nicht. Konsens besteht darin, dass die vertraute Umgebung mit ihren personellen und räumlichen Strukturen eine wichtige Ressource darstellt und die Lebensqualität im Alter positiv beeinflusst. Grundsätzlich müssen Menschen mit einer Behinderung auch im Alter gleichberechtigt die Möglichkeit haben, Aufenthaltsort und Lebensgefährten zu wählen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Übergängen, die mit allen Betroffenen sorgfältig vorzubereiten und zu begleiten sind.
Wohnen
Altersintegriertes Modell
Das altersintegrierte Modell entspricht dem Bedürfnis von Menschen im Alter mit und ohne Behinderung, bis ans Lebensende in der eigenen Wohnung und der vertrauten Wohnumgebung zu verbleiben, auch wenn sich der individuelle Hilfebedarf verändert. Auch Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung könnten somit im höheren Lebensalter und bei veränderten pflegerischen und betreuerischen Anforderungen im gewohnten Lebenskontext bleiben. Dabei profitieren sie von einer kontinuierlichen Lebensführung, welche für die soziale Einbindung und das Bewahren der Identität wichtig ist.
Das Leistungsangebot muss entsprechend laufend modifiziert und spezialisiert werden: Die vertrauten Bezugspersonen müssen die Versorgung den jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohnenden anpassen. Damit dies gelingt, werden spezifische Kenntnisse bei den Betreuenden und Pflegenden sowie rechtzeitige Umweltanpassungen nötig.
Spezialisiertes Modell
Das spezialisierte Modell beschreibt Wohnangebote, die sich an Menschen im Alter mit einer Behinderung richten und über entsprechende Konzepte, Fachpersonen, Räumlichkeiten und Infrastruktur verfügen. Vielfach handelt es sich hierbei um einzelne Wohneinheiten einer sozialen Institution mit Pflegefachpersonal und Räumlichkeiten, die pflegegerecht ausgestattet sind und die sowohl Rückzug als auch Begegnung ermöglichen. Alternative Wohnformen wie «Betreutes Wohnen» oder ambulante Dienste sind hingegen noch nicht auf Menschen im Alter mit einer lebensbegleitenden Behinderung und deren Unterstützungsbedarf aus- und eingerichtet. Allerdings gibt es durchaus Bemühungen, Altwerden in solchen Settings in naher Zukunft möglich zu machen. Mehr dazu in der Studie Betreutes Wohnen in der Schweiz.
Integriertes Pflege-Modell
Beim integrierten Pflege-Modell wird nicht zwischen älteren Menschen mit und ohne Behinderung unterschieden. Eine allgemeine Pflegeeinrichtung kann dann eine Option für Menschen im Alter mit Behinderung darstellen, wenn eine Veränderung der Wohnsituation im Alter gewünscht, die Nähe zu An- und Zugehörigen gegeben und ein erhöhter Pflegebedarf nötig ist. Die Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Beeinträchtigung stellt jedoch besondere Ansprüche an das Personal einer Pflegeeinrichtung und erfordert Kenntnisse über Behinderungsformen, deren Besonderheiten (z.B. Kommunikation und Verhalten) sowie über spezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Um diesen entsprechen zu können, zeichnen sich verschiedenen Wege ab. So kommen beispielsweise interdisziplinär zusammengesetzte Teams zum Einsatz oder fehlende erforderliche Kenntnisse werden im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt.
Umzug und Übergang
Mit dem im Alter zunehmenden Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie dem Älterwerden oder dem Tod von Angehörigen wird für viele Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung ein Wohnortswechsel unumgänglich. Zeichnet sich ein solcher Umzug ab, gilt es, einen abrupten Wechsel möglichst zu verhindern, den Umzug gut vorzubereiten und zumindest für die Phase des Übergangs eine intensivere Begleitung anzubieten.
Tagesgestaltung
Der Übertritt vom Berufsleben in den Ruhestand macht vielen Menschen Sorgen. Für Menschen mit Behinderung, deren soziale Beziehungen und Tagesstrukturen wesentlich durch die Arbeit geprägt sind, kann dieser einschneidende Schritt bedrohlich wirken. Daher sollte dieser Übergang gleitend gestaltet werden. Dazu werden Massnahmen zur Reduzierung und Flexibilisierung der Arbeitszeiten (z.B. Pausen, freie Tage), die Anpassung des Arbeitsplatzes sowie eine Vorbereitung auf den Ruhestand empfohlen. Daneben gilt es, alternative Angebote zur «Aktivierung» oder auch zur «Entschleunigung» für Menschen im Alter mit einer Behinderung bereitzustellen. Das Spektrum reicht von ganztägigen, verpflichteten Programmen bis hin zu einer assistierenden Unterstützung bei einer individuellen Tages- und Freizeitgestaltung.
Eine ideale Tagesgestaltung im Sinne der UN-BRK integriert Menschen im Alter mit lebensbegleitender Behinderung in bestehende Angebote für Menschen im Alter ohne Behinderung. Dieser Grundsatz gilt für alle Dienstleistenden in diesem Bereich, das heisst, sowohl für Institutionen im Behinderten- und Altersbereich als auch für Gemeinden und private Freizeitorganisationen. Dem Inklusionsgedanken gerecht zu werden kann für die Institutionen bedeuten, ihre eigenen Angebote für externe Personen zu öffnen oder Massnahmen zu ergreifen, um Bewohnerinnen und Bewohner zu externen Angeboten zu begleiten.
Der «Ruhestand» sollte sich durchaus von den vorherigen Lebensphasen unterscheiden. Gleichzeitig sollte das Bedürfnis nach Anerkennung und sinnvoller Betätigung aufgegriffen werden und überlegt werden, in welcher Form dies auch nach dem Arbeitsleben möglich ist. Bei Angeboten der Tages- und Freizeitgestaltung in dieser Lebensphase stellt die Freiwilligkeit ein wesentliches Qualitätskriterium dar.