Karriere – Mitarbeitende gezielt fördern

Umgangssprachlich meint der Begriff «Karriere» meistens Qualifikationsverbesserung sowie Aufstieg in der Betriebshierarchie und im sozialen Ansehen. Doch Dienstgrad und Einkommen sind nicht die einzigen Massstäbe. Umfassender verstanden, bedeutet Karriere die persönliche Laufbahn und stetige Weiterentwicklung im Berufsleben. Um die Leistungen von Mitarbeitenden zu erhöhen und ihre Motivation zu erhalten, braucht es Investitionen in die beruflichen Laufbahnen – von Arbeitnehmer- und von Arbeitgeberseite. Wie lassen sich Mitarbeitende fördern? Was macht eine gute Laufbahnplanung aus? Welche Möglichkeiten zu Ausbildung und Weiterbildung gibt es? Und was sind die Finanzierungsmöglichkeiten?

Finanzierung Aus- und Weiterbildung

Eine gute Ausbildung und die stete Weiterbildung des Personals dienen der Qualitätssicherung in den Institutionen und Betriebe. Zudem lässt sich so erwiesenermassen etwas zum Personalerhalt beitragen. Mitarbeitende, die sich weiterbilden, sind zufriedener am Arbeitsplatz und bleiben länger.

Eidgenössisch anerkannte Ausbildungen werden zu einem grossen Teil von der öffentlichen Hand subventioniert. Bei den Angeboten zu eidgenössischen Abschlüssen (Berufsprüfungen / Höhere Fachprüfungen) wird die Ausbildung vom Bund zur Hälfte Subjekt finanziert. Bei anderen Weiterbildungsangeboten ist eine Subvention nur sehr selten der Fall.

Zu empfehlen

Es lohnt sich, die Aus- oder Weiterbildung sorgfältig zu planen. Dazu gehört es, die Bildungsangebote genau zu prüfen, die Finanzierungsmöglichkeiten abzuchecken und nach individuellen Lösungen zu suchen. Oft enthält das betriebliche Personalreglement Angaben über die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen. Es existieren viele unterschiedliche Modelle. Punkte, die es zu regeln gilt, sind die Übernahme von Kosten, die Anrechnung von Arbeitszeit, berufliche Verpflichtungen nach Abschluss der Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln. Die getroffene finanzielle und organisatorische Lösung halten Arbeitgeber und Mitarbeiterin am besten in einer Weiterbildungsvereinbarung fest.

Wirksam und kostengünstig kann es auch sein, bei bestimmten Weiterbildungsthemen Gesamtlösungen ins Auge zu fassen. Anstatt einen Einzelkurs belegen zu lassen, lohnt es sich womöglich, die Weiterbildung betriebsintern durchzuführen – für bestimmte Berufsgruppen, Teams oder gleich für die ganze Institution. 
Einheitliche, gesamtschweizerische Regelungen für die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen (ausgenommen BP + HFP) fehlen. Zur Kasse gebeten werden die Arbeitnehmenden selber, die Arbeitgeber, der Staat (mit grossen kantonalen Unterschieden), Berufsverbände oder Stiftungen. In einigen Kantonen und Branchen regeln Gesamtarbeitsverträge die Ausbildungsfinanzierung. Diese Verträge geben auch vor, wie viel Zeit bei einer Anstellung für Weiterbildung zur Verfügung stehen muss.

Kann der Arbeitgeber eine geplante Weiterbildung nur wenig oder gar nicht unterstützen, empfiehlt es sich, an die kantonalen Stipendienstellen und an die Berufsorganisationen zu gelangen. Zudem existieren in der Schweiz mehrere Stiftungen, die Gelder für Aus- und Weiterbildungen sprechen. Die Kriterien, die sie anwenden, sind so unterschiedlich wie die Stiftungen selber. Am besten suchen Weiterbildungswillige nach einer Stiftung im jeweiligen Fachgebiet. Aber in der Regel erst dann, wenn Berufsverband oder Kanton einen Beitrag von ihrer Seite her abgelehnt haben. Oftmals verlangen die Stiftungen nämlich, dem Gesuch die Absage der offiziellen Stellen beizulegen.

Links

Kantonale Stipendienstellen

Stiftungsverzeichnis

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Laufbahnplanung

Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln, erhöhen die Berufszufriedenheit. Ob Fachkarriere, Führungskarriere oder eine Weiterentwicklung in der Erwachsenenbildung – es gibt verschiedene Karrieretypen. Und die Laufbahnchancen sind vielfältig. So können etwa Erwachsene einen Berufsabschluss nachholen, sei es in der regulären beruflichen Grundbildung oder mit anderen attraktiven Optionen. Mitarbeitende ohne Berufsabschluss nachzuqualifizieren, lohnt sich für die Institutionen: Erwachsene, die den Lehrabschluss nachholen, sind ihrem Betrieb sehr treu, wie Umfragen bei Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern gezeigt haben. Doch nicht nur Abschlüsse und Zusatzqualifikationen machen Karrieren aus. Für Mitarbeitende kann es auch reizvoll sein, neue Aufgaben oder Funktionen zu übernehmen.

Es gibt auf dem Markt zahlreiche Angebote für professionelle Laufbahnberatungen. Die Weiterbildung von ARTISET Bildung bietet spezifische Beratung für Mitarbeitende aus Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf an.

Fachinformationen und Arbeitsinstrumente

Links

Aktuelle Arbeitsmarktinformationen für die erfolgreiche Berufswahl, Weiterbildung und Stellensuche

Laufbahnberatung ARTISET Bildung

Karrieremöglichkeiten in der Langzeitpflege

Wege zum eidg. Abschluss für...

Lehrgang Pflegehelfende SRK

Pflegehelfer:innen, die sich weiterbilden und einen eidgenössischen Abschluss erlangen wollen, stehen verschiedene Wege offen.

Die Zahl alter Menschen wird in Zukunft steigen und ein Teil davon wird Pflege und Betreuung benötigen. Dazu braucht es mehr und gut ausgebildetes Personal. Es lohnt sich deshalb für Pflegehelferinnen und -pflegehelfer, in die Weiterbildung zu investieren. Die Broschüre zeigt, wie sie zu einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen können.

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Lehrgang Pflegehelfende SRK

 

Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten SRK

Die Reglementierung der Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich fallen seit der Einführung des «neuen» Berufsbildungsgesetzes in den Aufgabenbereich des Bundes. Der altrechtliche Lehrgang zur Pflegeassistent/in SRK wurde durch die zweijährige Ausbildung zur Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS EBA) mit eidgenössischem Berufsattest abgelöst. Der eidgenössisch anerkannte SRK Ausweis zur Pflegeassistent/in behält seine Gültigkeit.

Nachqualifikationen sind über den Weg der Validierung von Bildungsleistungen möglich.

 

Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger FA SRK

Der schweizerische Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege FA SRK ist ein altrechtlicher Bildungsabschluss, welcher weiterhin seine gesamtschweizerische Anerkennung behält. Er wurde dem Fähigkeitszeugnis der Fachfrau Gesundheit / des Fachmann Gesundheit in Bezug auf die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen gleichgestellt.

Ebenfalls beim Lohn wird eine Gleichstellung mit der Fachfrau Gesundheit / des Fachmann Gesundheit empfohlen.


Links

www.validacquis.ch

Wer sich für ein Valdierungsverfahren Fachfrau/Fachmann Gesundheit oder Betreuung interessiert, findet hier alle relevanten Informationen und Adressen.

Validierungsverfahren kantonale Kontaktadressen

Downloads

 

Deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger

Seit dem 1. Januar 2014 steht fest, dass Deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger die Anerkennung (Gleichwertigkeit) zum Abschluss EFZ FaBe Fachrichtung Betagtenbetreuung beantragen können.

Die OdA Santé kam zur Einschätzung, dass die Unterschiede der deutschen Altenpflegeausbildung zur Ausbildung EFZ FaGe zu gross sind und darum eine Gleichwertigkeit nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand erreicht werden kann.

Weitere Angaben zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter:

www.redcross.ch

Für eine weiterführende Laufbahn steht den deutschen Altenpflegerinnen und Altenpfleger der Weg via Berufsprüfung zur Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung offen, weitere Informationen dazu finden Sie unter:

Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung

Berufsabschluss für Erwachsene

Qualifikationsverfahren

Personen, die über langjährige Berufserfahrung verfügen, können die Lehrabschlussprüfung auf Basis einer selbständigen Prüfungsvorbereitung auch direkt abschliessen. Für diese Personen besteht auch die Möglichkeit, sich noch fehlende Kenntnisse an den Berufsfachschulen anzueignen. Die theoretischen Prüfungen finden jährlich statt. Die praktische Prüfung wird am Arbeitsort durchgeführt (Art. 32 Berufsbildungsverordnung BBV). Weitere Informationen

Validierungsverfahren

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ kann auch ohne Prüfung erworben werden. Bisherige Erfahrungen und Kenntnisse werden dazu in einem Validierungsdossier zusammengetragen und zur Überprüfung bei kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsämtern eingereicht. Die Mittelschul- und Berufsbildungsämter bieten Unterstützung bei der Zusammenstellung der Validierungsdossiers an. Fall nötig, werden zusätzliche Weiterbildungen eingefordert, bevor ein EFZ Abschluss erteilt werden kann. Fehlende Module können an den Berufsfachschulen nachgeholt werden

Weitere Informationen

Validierungsverfahren Kontaktadresse Kanton

Verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag)

Reguläre Grundbildung (mit Lehrvertrag)

 

Erweiterte Pflegerollen

Um den individuellen Bedürfnissen von Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht zu werden, setzen immer mehr Langzeitpflegeinstitutionen auf erweiterte Pflegerollen. Das Konzept der erweiterten Pflegerollen führt zu hinreichendem geriatrischen Fachwissen, fördert ein wirksames Zusammenspiel im Grade- und Skill-Mix und etabliert neue Handlungs- und Entscheidungsspielräume. Ergebnisse zur Einführung von neuen, erweiterten Pflegerollen im In- und Ausland zeigen, dass diese zu einer besseren Pflegequalität führen, die Gesundheit und Zufriedenheit von Bewohnerinnen und Bewohnern positiv beeinflussen und für Pflegefachpersonen neue Laufbahnmöglichkeiten eröffnen.